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Diebstahl des eigenen Personalausweises melden

Allgemeine Informationen

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger müssen Sie ab dem 16. Lebensjahr einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn, Sie verfügen über einen gültigen Reisepass.

Wird Ihr Personalausweis gestohlen, müssen Sie den Diebstahl beim Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Unterlassen Sie dies, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn Sie den Verlust im Bürgeramt anzeigen, können Sie dort direkt einen neuen Personalausweis beantragen.

Sperrung der Online-Ausweisfunktion:

Wird der Diebstahl bei der Polizei oder beim Bürgeramt gemeldet, wird die Online-Ausweisfunktion automatisch gesperrt, um Missbrauch zu verhindern.

Sie haben außerdem die Möglichkeit, die Sperrung selbst über die bundesweite Sperrhotline 116 116 vornehmen zu lassen. Dafür benötigen Sie das Sperrkennwort aus Ihrem PIN-Brief. Nach der Sperrung kann die Online-Ausweisfunktion weder online genutzt noch vor Ort ausgelesen werden.

Die separate Unterschriftsfunktion müssen Sie, falls vorhanden, direkt beim Anbieter Ihres Signaturzertifikats sperren lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Sofern Sie einen neuen Personalausweis beantragen müssen, können Unterlagen und Nachweise erforderlich sein.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten für die Meldung des Diebstahls an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.

Rechtsbehelf

Sollten Sie mit der Entscheidung der Personalausweisbehörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab.

Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.

Anträge / Formulare

Nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Sofern Sie keinen Reisepass besitzen, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Bei Bedarf kann zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.


Ansprechpartner/in
Gemeinde Grasberg
Speckmannstraße 30
28879 Grasberg
Telefon: 04208 9175-0
Telefax: 04208 9175-75
E-Mail: Homepage: htt­ps://on­li­ne.­gras­ber­g.de
Öffnungszeiten Bürgerinfo:
Montag 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr nur nach Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe möglich
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Öffnungszeiten der Fachbereiche:
Montag 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Jobcenter (Sozialamt):
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr