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Katastrophenschutz

Allgemeine Informationen

In Niedersachsen obliegen der zuständigen Stelle die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie hat dazu insbesondere u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Kreisfeuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Osterholz
Herr ThierbachStandort anzeigen
Amt / Bereich
OrdnungsamtSachgebiet Zivilschutz, Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst (Leitung)
Kreishaus I, Nebengebäude, Zimmer 024
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-1830
Telefax: 04791 930-111830
E-Mail:
Frau NebelStandort anzeigen
Amt / Bereich
OrdnungsamtSachgebiet Zivilschutz, Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst
Kreishaus I, Nebengebäude, Zimmer 025
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-1831
Telefax: 04791 930-111831
E-Mail: