- Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
Inhaltsbereich
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gewerbeanmeldung
-
Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers) - Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
- Ausgefülltes Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
Antragsformular
Was sollte ich noch wissen?
- Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.
Ansprechpartner/in
| Gemeinde Grasberg | |
| Speckmannstraße 30 28879 Grasberg Telefon: 04208 9175-0 Telefax: 04208 9175-75 E-Mail: gemeinde@grasberg.deHomepage: https://online.grasberg.de | Öffnungszeiten Bürgerinfo: Montag 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr nur nach Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe möglich Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Öffnungszeiten der Fachbereiche: Montag 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Öffnungszeiten Jobcenter (Sozialamt): Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |