Inhaltsbereich

Zweitwohnungssteuer Befreiung

Allgemeine Informationen

Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten. Die Erhebung der Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung von Erwerbszweitwohnungen durch Verheiratete stellt eine gegen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) verstoßende Diskriminierung der Ehe dar.

Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


Ansprechpartner/in
Gemeinde Grasberg
Speckmannstraße 30
28879 Grasberg
Telefon: 04208 9175-0
Telefax: 04208 9175-75
E-Mail: Homepage: htt­ps://on­li­ne.­gras­ber­g.de
Öffnungszeiten Bürgerinfo:
Montag 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr nur nach Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe möglich
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Öffnungszeiten der Fachbereiche:
Montag 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Jobcenter (Sozialamt):
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr